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Mindestabflüsse an Kleinwasserkraftanlagen im Regierungsbezirk Freiburg
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Eine Voraussetzung für die Berechtigung zur Wasserentnahme aus Fließgewässern für die Wasserkraftnutzung ist in der Regel die Verpflichtung, im Gewässer einen sogenannten „Mindestabfluss“ zu belassen. Dieser wird in einem Rechtsverfahren festgelegt, und soll negative Auswirkungen auf das Wohl der Allgemeinheit verhindern. Wenn Mindestabflüsse deutlich unterschritten werden, sind gravierende Beeinträchtigungen der natürlichen Gewässerfunktionen zu erwarten. Hierbei sind Fischökologie und Fischerei oft in besonders großem Ausmaß betroffen, Beeinträchtigungen bestehen jedoch für die gesamte Lebensgemeinschaft im Gewässer sowie u.a. auch im Hinblick auf Wassergüte, Temperaturhaushalt im Gewässer, Grundwasserneubildung und Landschaftsbild.
Im Auftrag des Landesfischereiverbandes Baden e.V. wurde im Jahr 2004 die Einhaltung festgelegter Mindestabflüsse an 43 Kleinwasserkraftanlagen im Regierungsbezirk Freiburg kontrolliert. Hierbei wurde die sehr zuverlässig anwendbare Tracermethode verwendet, bei der die Verdünnnung eines Markierungsstoffes ermittelt wird. Für die Auswahl wurden Anlagen mit bekannter Mindestabfluss-Festlegung herangezogen. Dabei wurde darauf geachtet, die verschiedenen Gewässersysteme im Regierungsbezirk und die regional sehr unterschiedlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Unter diesen Kraftwerken wurden die untersuchten Anlagen zufälllig ausgewählt. |